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KJFP-Fördermittel
Die Luftsportjugend im AEROCLUB | NRW e.V. (LSJ NRW) erhält von der Sportjugend NRW jährlich auf Antrag Mittel aus dem Kinder- und Jugendförderplan NRW (KJFP, Pos. 1.1.3), die u.a. der finanziellen Förderung von Freizeit- sowie Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen dienen. Ein Teil dieser Mittel wird als Zuschuss aus dem Kinder- und Jugendförderplan an die Mitgliedsvereine des AEROCLUB | NRW e.V. weitergegeben.
Förderungszweck und Rechtsgrundlagen
Förderungszweck des Kinder- und Jugendförderplanes NRW ist die Entwicklung körperlich-motorischer, persönlicher und sozialer Kompetenzen im Kinder- und Jugendalter.
Als Rechtsgrundlagen für die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit gelten:
- § 29 Abs. 8 „Fachbezogene Pauschale“ des jeweiligen Haushaltgesetzes NRW
- § 23 und § 44 der Landeshaushaltsordnung NRW
- § 11, §12, § 74 und § 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII)
- Kinder- und Jugendfördergesetz (3. AG-KJHG – KJFöG) des Landes NRW
- Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW
- Richtlinien zum Kinder- und Jugendförderplan
Jugendordnung und Satzung
Luftsportvereine, die KJFP-Fördermittel beantragen wollen, müssen zunächst folgende Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen:
Voraussetzung ist die Anerkennung des Zuwendungsempfängers als Träger der freien Jugendhilfe. Die Sportjugend NRW, deren eigenständiges Mitglied die Luftsportjugend NRW ist, besitzt diese Anerkennung gemäß dem zuständigen Kinder- und Jugendhilfegesetz. Für den einzelnen Verein bedeutet dies, dass die Jugendgruppe ihre Eigenständigkeit in einer Jugendordnung dokumentiert haben muss.
Die Jugendordnung muss dazu unter anderem folgende Festlegungen enthalten:
- Zur Jugendgruppe zählen alle Mitglieder bis zum Alter von 27 Jahren (die Altersgrenze ist unsere Empfehlung, aber keine Pflicht für die Antragsstellung).
- Die Jugendleiterin bzw. der Jugendleiter wird ausschließlich von den Jugendlichen des Vereins gewählt.
- Die Jugendgruppe führt und verwaltet sich im Rahmen der Vereinssatzung selbständig und entscheidet über die ihr zum Zwecke der Jugendarbeit zur Verfügung gestellten Mittel.
In der Satzung des Vereins muss die Jugendordnung mit folgenden Regelungen verankert sein:
- Die Jugendordnung ist Bestandteil der Satzung.
- Die Jugendgruppe gibt sich ihre Jugendordnung selbst.
- Die Jugendleiterin/der Jugendleiter hat Sitz und Stimme im (erweiterten) Vorstand.
Wurden Jugendordnung und Satzung bereits durch die Luftsportjugend NRW anerkannt, erübrigt sich eine erneute Vorlage, sofern keines der beiden Dokumente verändert worden ist. Wenn nicht, müssen Jugendordnung und Vereinssatzung zunächst dem Büro der Luftsportjugend NRW (LSJ-Büro) zur Prüfung vorgelegt werden.
Verfahrensregeln
Für Vereine, deren Jugendordnung und Satzung durch das LJS-Büro anerkannt sind, gelten für die Beantragung von KJFP-Fördergeldern folgende Verfahrensregeln:
In Hinblick auf geplante Kinder- und Jugendmaßnahmen müssen Mitgliedsvereine bis spätestens zum 31. Mai des laufenden Jahres einen entsprechenden Antrag bei der Luftsportjugend NRW einreichen (info@lsj.de). Bei Maßnahmen, die vor dem 31. Mai stattfinden, muss der Antrag spätestens bis zum 31. März im LSJ-Büro vorliegen. Zu spät eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt.
Für die Antragsstellung sind die aktuellen Antragsunterlagen der Luftsportjugend NRW zu verwenden. Diese können ab dem 10. Januar eines laufenden Jahres im LSJ-Büro angefordert werden.
Die Antragsunterlagen bestehen aus folgenden Formularen:
– Antragsformular
– Kostenvoranschlag
– Kurzbeschreibung der Maßnahme
Die Antragsunterlagen müssen vollständig ausgefüllt, unterschrieben und fristgerecht im LSJ-Büro eingereicht werden. Dies kann entweder per E-Mail (info@lsj.de) oder per Post (Luftsportjugend im AEROCLUB | NRW e.V., Friedrich-Alfred-Allee 25, 47055 Duisburg) geschehen.
Nach Eingang und Prüfung der Unterlagen bekommen die Vereine entweder eine vorbehaltliche Fördermittelzusage oder, bei Nicht-Einhaltung der formalen Kriterien, eine Absage. Beantragende Vereine haben nicht automatisch Anspruch auf einen positiven Bescheid, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.
Zusammen mit der vorbehaltlichen Fördermittelzusage erhält der Verein folgende Formulare:
– Kostennachweis
– Teilnahmeliste
Nach Ablauf der Maßnahme sind die Vereine angehalten, innerhalb von spätestens vier Wochen ihre Abrechnungsunterlagen im LSJ-Büro entweder per Post oder per E-Mail einzureichen. Zu spät eingereichte Kostennachweise können bei der Vergabe der Fördergelder nicht berücksichtigt werden.
Die Abrechnungsunterlagen bestehen aus:
– Kostennachweis
– Teilnahmeliste(n)
– Kopien aller Belege und Rechnungen (Originale verbleiben im Verein!)
Adresse:
Luftsportjugend im AEROCLUB | NRW e.V.
Friedrich-Alfred-Allee 25
47055 Duisburg
Sollte eine Maßnahme ausfallen, so ist die Luftsportjugend NRW umgehend darüber zu informieren. Ein Ausfall hat keinerlei Konsequenzen für Folgemaßnahmen/Folgeanträge.
Nach Eingang, Prüfung und gegebenenfalls durchzuführenden Korrekturen, werden die zustehenden Fördermittel an den antragstellenden Verein ausgeschüttet. Ein Mittelbescheid wird per E-Mail an die offizielle Vereins-E-Mail-Adresse zugestellt. Die Bezuschussung einer Maßnahme erfolgt spätestens im Dezember des jeweiligen Kalenderjahres. Die endgültige Höhe des Fördersatzes (max. 15,00 EUR pro Tag und Teilnehmer) legt die Luftsportjugend NRW bei der Vergabe der Fördergelder fest. Die Fördermittel werden ausschließlich auf das Vereinskonto ausgezahlt.
Empfehlung zur inhaltlich-pädagogischen Ausrichtung von Freizeit- und Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen
Für die Veranstaltung sollte ein inhaltlicher Schwerpunkt gewählt werden. Bei der Konzentration auf ein Thema, z.B. „Bewegung, Spiel und Sport“, „Natur und Umwelt“, „Musik und Kultur“, „Kochen, Backen und Ernährung“ oder „Interkulturelles Lernen“ ist eine tiefergehende Auseinandersetzung mit den entsprechenden Inhalten möglich.
Die Beteiligung und das Mitspracherecht von Kindern und Jugendlichen sollten ebenso wie eine differenzierte, geschlechtsbewusste Förderung von Jungen und Mädchen durchgehend berücksichtigt werden.
Formale Kriterien
Freizeit- und Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen müssen für den Erhalt von KJFP-Fördermitteln, Pos. 1.1.3 folgende formale Kriterien erfüllen:
- Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 7 Personen (Leiter, Betreuer und Mitarbeiter zählen nicht mit).
- Die Teilnehmer sind im Zeitraum der Maßnahme zwischen 6 und unter 21 Jahre alt.
- Der Veranstaltungsort liegt in Europa.
- Es wird eine Teilnahmeliste geführt, in der alle Teilnehmer, Leiter und Mitarbeiter mit Name, Vorname, Alter sowie der jeweiligen PLZ aufgelistet sind. Bei täglicher An- und Abreise (= mehrtägige Veranstaltung ohne Übernachtung) muss für jeden Veranstaltungstag eine Teilnehmerliste geführt werden.
- Nach Durchführung der Maßnahme müssen die förderungsfähigen Ausgaben durch Kopien der Belege nachgewiesen und im Kostennachweis-Formular vermerkt werden.
- Bei jeder Maßnahme sind mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten als Eigenanteil auszuweisen. Der Eigenanteil darf durch Teilnehmerbeiträge erbracht werden.
- Die Einnahmen (Teilnehmerbeiträge, öffentliche Förderung ohne Landesförderung, Sonstiges) und der eingesetzte Förderbetrag dürfen nicht zur Überfinanzierung der Maßnahme führen.
Was ist förderfähig?
KJFP Pos. 1.1.3 förderungsfähige Kosten (nach Originalbelegen) sind:
1. Unterkunfts- und Verpflegungskosten 1.1. Übernachtungskosten mit Fremdbeleg 1.2. Verpflegung (F, M, A nach Tagessatz) 1.3. Getränke (ausgenommen Pfand, Alkohol, etc.) 1.4. Turnhalle (nachgewiesene Nutzungskosten) 1.5. Kleinbetragsrechnungen (Quittungen für Selbstverpflegung) |
2. Honorare (bezogen auf Maßnahme) 2.1. Honorarverträge inklusive Vor- und Nachbereitung von Lehrgangsleitungen/Referenten mit Einsatzzeiten und Unterrichtszeiten (mit Buchungsvermerk und zweiter Unterschrift) 2.2. Betreuervergütungen (für Ferienfreizeiten und Betreuungsangebote) 2.3. Dokumentation, Berichte |
3. Fahrtkosten 3.1. Reisekosten Lehrgangsleitungen (KM-Abrechnung, Fahrausweise mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Tankquittungen) 3.2. Fahrtkostenerstattung für TN |
4. Verbrauchsmaterial 4.1. Bastelmaterialien 4.2. Kleinmaterialien, die einer Maßnahme zuzuordnen sind 4.3. Arbeitsmaterialien für Maßnahme (Folien etc.) |
5. Miete/Sonstiges 5.1. Raummiete (Kosten für Räumlichkeit) 5.2. Hauskosten (z.B. Fremdrechnung über Strom und Reinigung) 5.3. Miete Buskosten (Anreise Teilnehmer) 5.4. Druckkosten (Fremdbeleg über Ausschreibung) 5.5. Kopierkosten (Copy-Shop) 5.6. Telefonkosten (Fremdbeleg) 5.7. T-Shirts (an TN überreicht) |
Antragsfristen 2024:
Jugendleiter:innen von Mitgliedsvereinen können Fördergelder für anstehende Ferienlager sowie Jugendausflüge etc. beantragen. Die entsprechenden Formulare können bei Janina Nentwig (nentwig@aeroclub-nrw.de) angefordert werden und müssen ausgefüllt und unterschrieben per Post oder per E-Mail an die Luftsportjugend NRW (nentwig@aeroclub-nrw.de/info@lsj.de) zurückgesendet werden. Nicht angemeldete Maßnahmen können bei der Vergabe der Fördermittel nicht berücksichtigt werden.
Anträge müssen bis zum 31. Mai 2024 dem LSJ-Büro vorliegen.
Janina Nentwig
Fachkraft Sport im Ganztag & Büro Luftsport-jugend
M nentwig@aeroclub-nrw.de
T 0203 77844-31
Segelflugsimulator
Mitgliedsvereine des AEROCLUB | NRW können sich unseren Segelflugsimulator für Stadt- oder Flugplatzfeste und Werbeveranstaltungen ausleihen. Der Simulator basiert auf einem alten Twin-Rumpf und wird in einem Segelflugzeuganhänger transportiert. Ab Juni 2024 steht der Simulator am Flugplatz Borken-Hoxfeld. ACHTUNG! Aktuell haben wir keinen eigenen Anhänger. Der Simulator muss selbständig mit einem eigenen Anhänger (z.B. von einer ASK21) abgeholt werden. Sobald der neue Anhänger vor Ort ist, werden wir euch darüber informieren.
Ausrüstung
- 50″ Monitor
- Doppelsteuerung (vorne und hinten)
- Steuerung wie im richtigen Segelflugzeug über Höhen-, Quer- und Seitenruder
- Condor Soaring Software
- Wettbewerbe übers Internet möglich
- Transport im verkürzten Segelflugzeuganhänger (aktuell leider nicht möglich)
Bedingung
Bei Übergabe wird eine Vereinbarung unterschrieben, dass sämtliche Schäden an technischen Geräten zu 100% ersetzt werden. Im Gegenzug verzichten wir bei unseren Mitgliedern auf eine Kaution. Verbandsfremde Personen und Institutionen zahlen eine Kaution von 300 EUR. Die Tagespauschale beträgt 25 EUR und ist vorab zu überweisen.
Vereinbarung & Übergabeprotokoll →
Lean Coffee Jugend
Unser nächster Termin:
Montag, 29. Januar 2024 von 19 bis 20 Uhr
Thema: Austauschrunde zu den Jugendschutzkonzepten
ZUGANGSDATEN
Diese Zugangsdaten gelten für die Lean Coffees aller Fachbereiche.
Per Computer, Tablet oder Smartphone teilnehmen:
https://www.gotomeet.me/aeroclubnrw/lean-coffee
oder über ein Telefon einwählen: +49 721 6059 6510
Zugangscode: 885-268-885
TIPP: Sie kennen GoToMeeting noch nicht? Installieren Sie jetzt die App, damit Sie für Ihr erstes Meeting bereit sind: https://global.gotomeeting.com/install/885268885
DIE LEAN COFFEES DES AEROCLUB | NRW
- Unsere Lean Coffees sind einstündige, agile Online-Meetings für Wissens- und Erfahrungsaustausch.
- Wir reichern jede Stunde an mit einem kurzen Impulsvortrag zu einem ausgewählten Thema aus dem jeweiligen Fachbereich.
- Themenwünsche und zu behandelnde Fragen können vorab direkt an Nina Int-Veen, nina@lsj.de gerichtet werden.
- Teilnehmen kann, wer im Luftsport in NRW beteiligt ist oder mitwirken will.
- Eine Anmeldung vorab ist nicht erforderlich.
- Die Teilnahme ist kostenfrei.
- Der Zugangslink bleibt für jeden Lean Coffee Termin gleich.