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Wir sind die Luftsportjugend NRW

Für die Interessen von Jugendlichen im AEROCLUB | NRW

Ehrenamtlich und engagiert setzen wir uns für die Interessen der Jugendlichen im AEROCLUB | NRW ein. Als aktive Luftsportler veranstalten wir neben unserem schönen Hobby verschiedene Aktionen, wie das AIRLEBNIS, Skifreizeiten oder Volleyballturniere. Dabei vernetzen wir die Jugend und vertreten alle Luftsportarten, egal ob Balloner, Motorflieger, Segelflieger, Fallschirmspringer, UL-Flieger oder Modellflieger!

Ein Team aus hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterstützt uns von Duisburg aus bei der Planung, Realisierung und Reflexion der Veranstaltungen. Auf unseren Fortbildungen zum Jugendleiter (juleica) lernst du das nötige Handwerkszeug für dein Engagement im Verein.

Wenn auch du Lust hast, uns bei der Arbeit zu unterstützen, freuen wir uns über dein Engagement.

 

Wenn auch du Teil des Teams sein willst, lass es uns wissen!

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Landesjugendleitung

Wir kümmern uns um eure anliegen.

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Laura Budny
Landesjugendleiterin
AERO-CLUB
Mülheim an der Ruhr e.V.

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Constantin Budny
stellv. Landesjugendleiter
AERO-CLUB
Mülheim an der Ruhr e.V.

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Arne Schmieding
Mitglied der
Landesjugendleitung
LSG Steinfurt e.V.

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Jonas Tekampe
Mitglied der
Landesjugendleitung
LSV Borken e.V.

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Noah Debiel
Mitglied der
Landesjugendleitung
Aero Club Emmerich e.V.

Hauptamtliche Mitarbeiter der LSJ

Wir sind eure ansprechpartner.

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Nina Int-Veen
Jugendbildungsreferentin
M nina@lsj.de
T 0203 77844-32

 

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Janina Nentwig
Fachkraft Sport im Ganztag & Büro Luftsport-jugend

M janina@lsj.de
T 0203 77844-31

Engagiere Dich!

Und mach mit!

Worum geht es?

Als Mitglied der Landesjugendleitung oder des J-Teams sorgst du für eine immer besser werdende Jugendarbeit und eine gelingende Vernetzung aller Jugendlichen im Luftsport. Fachliche und organisatorische Unterstützung erhält die Luftsportjugend dabei von den hauptamtlich Engagierten im AEROCLUB | NRW.

Durch Themen wie Aufbau und Pflege von Kontakten, die Durchführung von Veranstaltungen oder das Realisieren medialer Projekte sorgt dein Engagement für möglichst viele und zufriedene jugendliche Mitglieder im Luftsport.

Was solltest du mitbringen?

Mach den Check: Wenn du drei der unten genannten Punkte erfüllst, bist du der oder die Richtige für uns!

  • Ehrenamtliches Engagement liegt dir am Herzen
  • Du bist offen für Neues und schaust auch mal „über den Tellerrand“
  • Du bringst Leidenschaft und neue Ideen für den Luftsport mit
  • Du hast Lust deine sozialen Kompetenzen auszubauen und anzuwenden
  • Du möchtest deine Fähigkeiten und Talente einbringen und weiterentwickeln
  • Du hast bereits verantwortungsvolle Aufgaben in Schule oder Verein übernommen

Wieviel Zeit erfordert das Engagement?

Du bestimmst deinen Einsatz selbst. Bei einigen Terminen im Jahr, bspw. dem AIRlebnis oder dem Verbandstag, solltest du mitwirken und anwesend sein. Fahrt- und Verpflegungskosten werden erstattet.

Was hast du davon?

Knüpfe neue Kontakte, trainiere deine Fähigkeiten und übernimm Verantwortung! Soziales Engagement macht nicht nur Spaß, sondern ist die beste Schule für’s Leben und auch für potenzielle Arbeitgeber ein extrem starkes Argument.

Nutze deine Chance zu einer starken Jugend im Luftsport beizutragen!

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Nutze deine Chance zu einer starken
Jugend im Luftsport beizutragen!

13 + 6 =

Unsere Jugendordnung

 

§1  Name
Alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene der Mitgliedsvereine des AEROCLUB | NRW e.V., die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bilden die „Luftsportjugend Nordrhein-Westfalen“.
Jeder Jugendliche ist Mitglied der Luftsportjugendgruppe seines Vereins. Alle in der grammatischen männlichen Form verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen dieser Jugendordnung beziehen weibliche und diverse Personen mit ein.

§2  Zweck und Ziel
Die Aufgaben der Luftsportjugend sind unter Berücksichtigung der Grundsätze des freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaats:
Pflege des luftsportlichen Gedankens und Hinführung zum Luftsport durch:
  • Ausübung des Luftsports in allen seinen Sparten als Teil der Jugendarbeit
  • Bau von Luftfahrtgerät (Flugmodelle, Segelflugzeuge etc.) und seine Wartung in Verbindung mit theoretischem Unterricht zum Erwerb technischer Kenntnisse und Fertigkeiten
  • Organisation und Besuch von Veranstaltungen, die der Jugendpflege dienen
  • Veranstaltung und Besuch von nationalen und internationalen Wettbewerben und Jugendlagern zur Förderung des Jugendaustausches und zur Jugendverständigung
  • Entwicklung neuer Formen des Sports, der Jugendarbeit und zeitgemäßer Gesellung
  • Aus- und Fortbildung von Jugendleitern
  • Förderung der Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung innerhalb der Vereine und des Landesverbandes
  • Zusammenarbeit mit Schule, Eltern sowie anderen Jugendorganisationen
  • Erziehung zur kritischen Auseinandersetzung mit der Situation der Jugendlichen in der gegenwärtigen Gesellschaft und Vermittlung der Fähigkeit zur Einsicht in gesellschaftliche Zusammenhänge.
  • Die Luftsportjugend tritt durch angemessene Form der Kinder- und Jugendarbeit und ihrer präventiven Arbeit jeglicher Art von Gewalt, Diskriminierung, Benachteiligung und Manipulation entgegen, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexueller Art ist.
§3  Gliederung
Die von den Jugendlichen des Vereins gewählten Jugendleitern vertreten ihre Jugendlichen in der Luftsportjugend NRW. Sie werden dem Landesjugendleiter gemeldet.
 
§4  Organe
  • Der Luftsportjugendtag
  • Die Landesjugendleitung
  • Der Landesjugendleiter
§5  Der Luftsportjugendtag
Die Versammlung aller gewählten Vereinsjugendleiter bildet den Luftsportjugendtag. Sie ist das oberste beschließende Organ der Luftsportjugend. Stellvertretung ist zulässig. Der Besitz der Stimmkarte gilt als Stimmberechtigung. Ein Stimmberechtigter besitzt Stimmen in der Anzahl, wie in seinem Verein Mitglieder unter 27 Jahren als aktiv dem AEROCLUB | NRW e.V. gemeldet sind.
Aufgaben des Luftsportjugendtages sind:
  • Festlegung der Richtlinien der Jugendarbeit
  • Bildungsplan
  • Entgegennahme der Berichte
  • Genehmigung des Kassenprüferberichtes
  • Entlastung der Landesjugendleitung
  • Wahl der Landesjugendleitung
  • Beschlussfassung
  • Wahl von zwei Kassenprüfern und zwei Stellvertretern
  • Wahl eines Vertreters der jungen Generation
Der ordentliche Luftsportjugendtag findet jährlich statt. Er ist öffentlich. Auf Antrag eines Drittels der Mitgliedsjugendgruppen oder aufgrund eines mit Zweidrittelmehrheit gefassten Beschlusses des Luftsportjugendtages muss ein außerordentlicher Luftsportjugendtag innerhalb von 4 Wochen mit einer Ladungsfrist von 10 Tagen stattfinden.
Die Landesjugendleitung lädt zum ordentlichen Luftsportjugendtag mit Angabe der Tagesordnungspunkte ein. Sie kann dies sowohl durch Rundschreiben als auch durch Veröffentlichung in den amtlichen Organen des Landesverbandes mindestens 6 Wochen vor Tagungsbeginn tun. Zusätzliche Anträge zur Tagesordnung des Luftsportjugendtages müssen 3 Wochen vor Beginn bei der Landesjugendleitung eingegangen sein. Dringlichkeitsanträge können nur behandelt werden, wenn der Luftsportjugendtag die Dringlichkeit mit einer Dreiviertelmehrheit anerkannt.
 
Die Untergrenze des aktiven Wahlrechts beträgt 14 Jahre, die des passiven Wahlrechts 18 Jahre.
Der Luftsportjugendtag wird beschlussunfähig, wenn durch die anwesenden Jugendvertreter weniger als die Hälfte der Stimmen vertreten werden, wie sie zu Sitzungsbeginn nach Anwesenheitsliste festgestellt wurden. Voraussetzung ist, dass die Beschlussfähigkeit durch den Versammlungsleiter auf Antrag festgestellt wird.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Ungültige Stimmen gelten als nicht abgegeben und werden nicht mitgezählt. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung. Hiervon bleibt Paragraph 10 dieser Jugendordnung unberührt.
 
Die Abstimmung erfolgt durch Stimmkarten oder durch Handzeichen.
Eine geheime Abstimmung ist durchzuführen, wenn es von 1/3 der stimmberechtigten Versammlungsteilnehmer verlangt wird.
Wahlen sind grundsätzlich schriftlich und geheim vorzunehmen. Stellen sich so viele Kandidaten zur Wahl, wie offene Ämter zu besetzen sind, so kann die Wahl durch offene Abstimmung mit Handzeichen erfolgen, wenn nicht geheime Wahl verlangt wird.
 
Bei mehr Bewerbern als zu besetzenden Ämtern werden mehrere Mitglieder in einem gemeinsamen Wahlgang durch Stimmzettel gewählt. Jeder Stimmberechtigte darf auf dem Stimmzettel nicht mehr Namen aus dem Kreis der Bewerber vermerken, als Ämter zu besetzen sind. Andernfalls ist der Stimmzettel ungültig.
Gewählt sind die Bewerber mit den höchsten Stimmenzahlen in der Reihenfolge der Höchstzahlen. Bei Stimmengleichheit auf der letzten Wahlstelle entscheidet eine Stichwahl zwischen diesen Bewerbern.
 
§6  Die Landesjugendleitung
Die Landesjugendleitung besteht aus 5 Mitgliedern. Die Amtszeit beträgt 3 Jahre. Bis zur Neuwahl der Landesjugendleitung verbleibt sie im Amt. Wiederwahl ist zulässig. Die Mitglieder der Landesjugendleitung wählen aus ihrer Mitte den Landesjugendleiter und seinen Stellvertreter mit einfacher Mehrheit. Die Kandidaten für die Landesjugendleitung sollten nicht älter als 27 Jahre sein und müssen nicht aus dem Kreis der Vereinsjugendleiter gewählt werden. Sie dürfen in keinem Arbeitsverhältnis zum AEROCLUB | NRW e.V. oder einer seiner Organisationen stehen.
Aufgaben der Landesjugendleitung:
  • Durchführung der Beschlüsse der Luftsportjugend
  • Aufstellung und Kontrolle des Finanzhaushaltes der Luftsportjugend
  • Mitsprache bei Personalentscheidungen im Jugendsekretariat
  • Aufgabenstellung für das Jugendsekretariat
  • Einrichtung eines Beirates bzw. separater Arbeitsgruppen je nach Notwendigkeit
Die Sitzungen der Landesjugendleitung werden vom Landesjugendleiter oder seinem Stellvertreter einberufen. Bezirksjugendleiter und Referenten nehmen beratend teil.
 
§7  Der Landesjugendleiter
Der Landesjugendleiter hat die Luftsportjugend nach innen und außen zu vertreten. Er führt die Verhandlungen mit Behörden, Verbänden und Organisationen, soweit diese für die Belange der Jugendarbeit zuständig sind. Er gehört satzungsgemäß zum Präsidium des Landesverbandes. Er übt die Fachaufsicht im Jugendsekretariat aus. Der Landesjugendleiter kann Aufgaben delegieren und zusätzliche Referenten benennen.
 
§8  Rechnungen und Verwaltung
Die Landesjugendleitung unterhält zu ihrer Unterstützung ein Jugendsekretariat. Dessen Tätigkeit regelt eine Geschäftsordnung. Die Luftsportjugend führt und verwaltet sich selbständig und entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Förderungsmittel. Der Landesjugendleiter ist für den Nachweis einer zweckentsprechenden und ordnungsgemäßen Verwendung verantwortlich. Die Luftsportjugend verpflichtet sich, den Behörden und Organisationen, die Mittel für die Jugendarbeit zur Verfügung stellen, alle Aufschlüsse zu geben, aus denen die ordnungsgemäße Verwendung der Gelder ersichtlich ist. Die Kassenprüfung erfolgt durch die vom Luftsportjugendtag gewählten Kassenprüfer, beziehungsweise im Verhinderungsfall, durch die gewählten Stellvertreter. Es kann auch auf die vom Landesverband gewählten Revisoren zurückgegriffen werden. Dies geschieht unabhängig vom Recht der Prüfung durch den AEROCLUB | NRW e.V.
 
§9  Fachliche Betreuung
Die sportliche Betreuung der Luftsportjugend erfolgt durch die Fachkommissionen und ständigen Ausschüsse des AEROCLUB | NRW e.V. Die pädagogische Betreuung der Jugendarbeit wird gewährleistet durch einen Jugendbildungsreferenten, soweit öffentliche Mittel für diese Position zur Verfügung stehen. Das Arbeitsfeld wird durch eine separate Arbeitsplatzbeschreibung geregelt.
 
§10  Jugendordnungsänderungen
Eine Änderung oder Erweiterung der Jugendordnung kann nur beschlossen werden, wenn sie Bestandteil einer mit Einladung versandten Tagesordnung auf dem Luftsportjugendtag ist. Sie bedarf der Zustimmung von mindestens 2/3 der anwesenden Stimmen. Die Änderung bedarf der Bestätigung durch das Präsidium des Landesverbandes.
 
§11 Bezug zur Satzung des AEROCLUB | NRW e.V.
Die Luftsportjugend erkennt die Satzung des AEROCLUB | NRW e.V. an. Die Jugendordnung ist Bestandteil der Satzung dieses Verbandes. Die Bestimmungen des Landesverbandes hinsichtlich der Gemeinnützigkeit und der Jahresabrechnung gelten entsprechend.
 
Diese Jugendordnung wurden am 4. Oktober 1980 auf der Versammlung der Bezirksjugendgruppenleiter verabschiedet, die Paragraphen 5 und 7 wurden auf dem Luftsportjugendtag am 17. März 1985 geändert und am 2. Juli 1985 vom Präsidium bestätigt.
 
Der Paragraph 1 wurde gemäß Beschluss des Luftsportjugendtages vom 4. März 1990 erweitert und am 15. Juli 1990 vom Präsidium bestätigt.
 
Der Paragraph 5 Absatz 4, Punkt 8 und der Paragraph 8 Absatz 3, Satz 1 wurden auf dem Luftsportjugendtag vom 08. Februar 1997 geändert und am 08. Dezember 1997 vom Präsidium des DAeC Landesverbandes NRW e.V. bestätigt. Die Jugendordnung wurde am 27. August 2016 auf dem Luftsportjugendtag  an die neue deutsche Rechtschreibung angepasst, die Paragraphen 5, 6 und 7 wurden geändert. Der Name des Landesverbandes wurde aktualisiert.
 
Die Paragraphen 1, 2 und 5 der Jugendordnung wurden am 06.09.2019 auf dem Luftsportjugendtag geändert und am 05.10.2019 vom Präsidium des AEROCLUB NRW e.V. bestätigt.