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Jugendvergleichsfliegen

Am Ende jeder Segelflugsaison findet das Jugendvergleichsfliegen auf einem Flugplatz in NRW statt. Auf diesem Wettbewerb starten junge Flugschüler:innen und Scheininhaber:innen in drei Durchgängen, um die Sieger für das Bundesjugendvergleichsfliegen zu ermitteln. Mit über 50 teilnehmenden Piloten und über 100 Helferinnen und Helfern ist dieser Wettbewerb die größte und erfolgreichste Veranstaltung der Luftsportjugend.

Das Jugendvergleichsfliegen 2024 wird vom 13. bis 15. September auf dem Flugplatz Oerlinghausen stattfinden!

Die Anmeldung ist voraussichtlich ab Juni möglich.

Ausschreibungsinformationen

1. Termine
Das Jugendvergleichsfliegen NRW 2024 findet vom 13. bis 15.09. auf dem Flugplatz Oerlinghausen statt.
 
2. Teilnehmer
Teilnahmeberechtigt sind:
  • Mitglieder eines Luftsportvereins des AEROCLUB | NRW e.V., wenn sie am 30.09. des Jahres das 21., bzw. 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • SPL/LAPL(S)-Inhaber und Flugschüler mit Abschluss des zweiten Ausbildungsabschnitts („C-Prüfung“). Es gilt jedoch für Teilnehmer älter als 21 Jahre die Einschränkung, dass die SPL/LAPL(S) seit Erteilung noch nicht älter als ein Jahr sein darf.
  • Bei Flugschülern ist die Anwesenheit eines zuständigen Fluglehrers erforderlich und Pflicht!!
  • Ohne Mannschaft (min. 3 weitere Personen) ist keine Teilnahme möglich!
  • Die Größe des Teilnehmerfeldes richtet sich nach der Kapazität des Ausrichters.
  • Bei gleichen Voraussetzungen entscheidet gegebenenfalls das Los über die Teilnahme.
 3. Segelflugzeuge
Zugelassene Muster der Standard-, Club-, Welt- oder Doppelsitzerklasse (außer Duo-Discus, DG 500 <20 m>, DG 1000, Segelflugzeuge mit Wölbklappen). Auf Bundesebene nur Muster der Standard- und Clubklasse (inkl. ASK 13).
Das Segelflugzeug muss als Schulflugzeug im AEROCLUB | NRW e.V. angemeldet sein, wenn es von Flugschülern geflogen werden soll.
 
4. Kosten
Meldegebühren werden nicht erhoben. Kosten für Anreise, Unterbringung und Verpflegung tragen die Teilnehmer.
Die Gebühren sind bei der Anmeldung vorab zu überweisen.
55,00 EUR pro Pilot
 In der Teilnahmegebühr sind enthalten:
→ 2x Abendessen,
→ 2x Frühstück,
→ 1 x Mittagessen am Samstag,
→ Camping-/Zeltgebühr und
→ 4 x Windenstart (1 x Einweisungsflug, 3 x Wertungsflug).
35,00 EUR pro Helfer
In der Teilnahmegebühr sind enthalten:
→ 2x Abendessen,
→ 2x Frühstück,
→ 1 x Mittagessen am Samstag,
→ Camping-/Zeltgebühr
 
5. Versicherung/Haftung
Es gelten die bestehenden Bedingungen für den Vereinsbetrieb. Darüberhinausgehende Ansprüche an den Veranstalter und Ausrichter können nicht geltend gemacht werden. Mit Einreichen der Meldeunterlagen erkennen die Teilnehmer diese Bedingungen an.
 
6. Ausführungsbestimmungen
Ausführungsbestimmungen werden separat veröffentlicht.
 
7. Der Veranstalter (Luftsportjugend NRW) ist berechtigt
  • das Programm zu ändern,
  • die Zahl der Teilnehmer zu beschränken
  • die Landesausscheidung aus zwingenden Gründen abzusagen
  • jederzeit Teilnehmer zu disqualifizieren, wenn sie durch ungebührliches Verhalten auffallen (Trunkenheit, Gewaltandrohung, etc.). Der Rechtsweg ist ausgeschlossen!
 
8. Anmerkungen
Als Wertungsrichter können und sollen Fluglehrer und erfahrene SPL/LAPL(S)-Inhaber eingesetzt werden.
 
ACHTUNG
Es dürfen keine Flugschüler ohne zuständigen Fluglehrer vor Ort am Vergleichsfliegen teilnehmen. Ebenso fallen diejenigen raus, die ohne Mannschaft (min. 3 Personen) antreten. Ausnahmen müssen im Vorfeld mit der Luftsportjugend abgesprochen sein!

 

Kosten

Die Gebühren sind bei der Anmeldung vorab zu überweisen.

55,00 EUR pro Pilot
In der Teilnahmegebühr sind enthalten:
→ 2x Abendessen,
→ 2x Frühstück,
→ 1 x Mittagessen am Samstag,
→ Camping-/Zeltgebühr und
→ 4 x Windenstart (1 x Einweisungsflug, 3 x Wertungsflug).
35,00 EUR pro Helfer
In der Teilnahmegebühr sind enthalten:
→ 2x Abendessen,
→ 2x Frühstück,
→ 1 x Mittagessen am Samstag,
→ Camping-/Zeltgebühr.

Ausführungsbestimmungen

1. Allgemeine Hinweise
Jeder Teilnehmende muss vor Beginn der Wertungsflüge einen Einweisungsstart durchführen. Bei flugplatzansässigen Pilot:innen kann darauf verzichtet werden.

Die Bewertung wird von fünf Punktrichtern (Fluglehrer und erfahrene Schein-Inhaber) vorgenommen, die voneinander unabhängig Fehlerpunkte vergeben. Pro Flug wird die jeweils beste und schlechteste Wertung gestrichen. Die verbleibenden drei Ergebnisse werden addiert und in die Spalte „Fehlerpunkte“ der Meldeliste eingetragen.

Bei „Personalmangel“ genügen auch drei Punktrichter. Dann erfolgen keine Streichungen. Während des laufenden Durchgangs dürfen keine Zwischenergebnisse bekannt gemacht werden. Bei schlechtem Wetter sollte zunächst versucht werden, die Flüge zu einem anderen Zeitpunkt fortzusetzen. Gelingt das nicht, kann das Programm gekürzt werden.

Zu Beginn der Veranstaltung wählen die Teilnehmenden zwei Pilotensprecher, die bei eventuellen Einsprüchen oder wichtigen Entscheidungen als Vertreter aller Piloten zu hören sind.

Wettbewerbszeitraum
Freitag Nachmittag: Einweisungsflüge
Samstag: Wertungsflüge
Sonntag: eventuell Wertungsflüge und Siegerehrung

Alle Piloten haben am gesamten angegebenen Zeitraum auch Zeit! Das gleiche gilt für den Zeitraum des Bundesausscheid! Ausnahmen sind, wie immer, mit der LSJ abzusprechen.

2. Wertungsverfahren

Jeder Teilnehmende soll drei Flüge durchführen. Dabei sind verschiedene Flugübungen vorzuführen. Es werden bewertet im:
1. Flug: (A) Start; (B) Seitengleitflug; (C) Ziellandung; (D) Rollübung
2. Flug: (A) Start; (B) Seitengleitflug; (C) Ziellandung; (E) Kreiswechselflug
3. Flug: (A) Start; (C) Ziellandung; (F) Kreisflug nach Schnellflug

Die Wertungsrichter bewerten die Flüge anhand nachstehender Kriterien. Die Auflistung dient als Richtlinie. Je nach Gesamteindruck und auch hier nicht aufgeführten Fehlern können die Punktrichter_innen Abzüge vornehmen. Die Gewichtung der einzelnen Kriterien innerhalb der maximal möglichen Minuspunkte bleibt ihnen vorbehalten.

Im Falle gravierender Schwächen oder undisziplinierten Verhaltens können die Punktrichter eine Pilotin einen Piloten disqualifizieren. Der Start erfolgt ausschließlich an der Winde!

(A) Start: max. 15 Fehlerpunkte
Der Startaufbau erfolgt hintereinander in zwei Reihen. Sobald ein Flugzeug „Position“ meldet, kann das nächste Flugzeug starten. Folgendes Verhalten führt zu Punktabzug:

„Kavalierstart“, Ausbrechen, fehlende Richtungskorrektur, Flügel hängen lassen
Fehlende Richtungskorrektur im Schlepp, Vorhalten
Steigfluglage zu steil/flach

Ausklinken unter Zug, nicht in Normalfluglage, „Wippen“

(B) Seitengleitflug: max. 10 Fehlerpunkte
Der Veranstalter legt fest, in welche Richtungen geslipt wird. Wenn möglich sollte nach beiden Richtungen geslipt werden. Wichtige Beobachtungskriterien sind: Stationärer Seitengleitflug von ca. 5 Sekunden, um zu erkennen ob die Richtung eingehalten werden kann. Ein Slip mit eingefahrenen Luftbremsen ist unzweckmäßig. Entsprechende Höhenreserven sind einzuplanen. Folgendes Verhalten führt zu Punktabzug:

Fehlerhaftes Einleiten (z.B. zuerst mit Seitenruder)
Fehlender Stationärer „Slip“ (min. 5 Sek. zählen)
Zu spät beendet (min 30 m GND = ca. 2 x Spannweite)
Richtungskorrektur
Kein Seitengleitflug = max. Fehlerpunkte

(C) Landung: max. 16 Fehlerpunkte

Das Aufsetzen soll nach einem harmonischen Abfangvorgang in einer sauberen Zweipunktlage mit Sporn und Rad erfolgen. Nach dem Ausrollen der Segelflugzeuge ist unmittelbar die Landefläche freizumachen. Seitliches Hinausrollen ist damit jedoch nicht gemeint!

Die Trennlinien zählen zum nächsten Feld
Als Merkmal für die Bewertung gilt der Sporn.
Eine Radlandung wird als Aufsetzen hinter der folgenden Linie gewertet.

Beispiel: Radlandung in Feld 4 bedeutet Landung außerhalb der Landezone und wird mit 6 Fehlerpunkten bestraft. Die Fehlerpunkte setzen sich zusammen aus 4 Fehlerpunkten (Feld 4) plus 2 Fehlerpunkten wegen der Radlandung.

Landebewertung

Aufsetzen in Feld 1 = 2 Fehlerpunkte
Aufsetzen in Feld 2 = 0 Fehlerpunkte
Aufsetzen in Feld 3 = 2 Fehlerpunkte
Aufsetzen in Feld 4 = 4 Fehlerpunkte
Aufsetzen außerhalb = 6 Fehlerpunkte

Den Punktrichtern bleibt es vorbehalten, bei erheblichen Landefehlern die volle Fehlerpunktzahl zu vergeben, selbst wenn die Landung im Null-Feld erfolgt sein sollte! Folgendes Verhalten führt zu Punktabzug:

  • Auf die Kufe drücken, Flügel hängen lassen ohne Seitenwind
  • Richtungsfehler beim Landeanflug
  • Landeeinteilung
  • Richtungsfehler beim Ausrollen

Nach jedem Durchgang wechseln die Punktrichter die zu beobachtenden Teilnehmenden.

(D) Rollübung: max. 10 Fehlerpunkte
Die Rollübung soll in zwei Abschnitten geflogen werden: Im ersten Abschnitt fliegt der Pilot/die Pilotin auf die Schiedsrichter zu zwecks Bewertung von Richtungshalten, Querneigungen und Gieren. Im zweiten Abschnitt (Vorbeiflug) soll das Einhalten der Längsneigung überprüft werden.

  • Richtung nicht gehalten
  • Rechts und links ungleichmäßig
  • Längsneigungsschwankungen
  • Gierbewegungen um die Hochachse
  • Querneigung geringer als 20°

(E) Kreiswechselflug: max. 10 Fehlerpunkte
Diese Übung besteht aus mindestens je einem Vollkreis rechts und links mit einer Querneigung nicht unter 30°. Nach Beendigung des ersten Kreises soll ohne Geradeausfluganteil kontinuierlich der Gegenkreis eingeleitet werden (zur Erinnerung: ein Kreis hat 360°).

  • Ungleichmäßige Drehbewegung
  • Schieben/Schmieren
  • Überziehen des Segelflugzeuges
  • Zu spätes/frühes Beenden
  • Aufbäumen beim Kurvenwechsel und Ende

(F) Kreisflug nach Schnellflug: max. 10 Fehlerpunkte
Hier sollen die Teilnehmer unter Beweis stellen, daß sie ein Segelflugzeug koordiniert um alle drei Achsen bewegen können. Das Segelflugzeug ist aus dem Schnellflug (je nach Muster ca. 130 – 160 km/h) heraus gefühlvoll in eine Steigfluglage von 20° bis 30° zu steuern. Das Einleiten der Kurve soll erst in der Steiglage erfolgen und kontinuierlich in einen stationären Kreisflug mit einer Querneigung von mindestens 30° überleiten. Bei ausreichender Höhe ist die Übung sowohl rechts- als auch linksherum zu fliegen

  • Abfangbogen zu eng (heftiges, abruptes Knüppelziehen)
  • Richtungsfehler (kein Vollkreis)
  • Steigflug zu steil/flach (< 20°)
  • Fahrt beim Einkreisen zu gering geworden
  • Sackfluggefahr
  • Unterschiedliche Querneigungen für Rechts- und Linkskreise

 

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