Die Luftsportjugend im AEROCLUB | NRW e.V. (LSJ NRW) erhält von der Sportjugend NRW jährlich auf Antrag Mittel aus dem Kinder- und Jugendförderplan NRW (KJFP, Pos. 1.1.3), die u.a. der finanziellen Förderung von Freizeit- sowie Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen dienen. Ein Teil dieser Mittel wird als Zuschuss aus dem Kinder- und Jugendförderplan an die Mitgliedsvereine des AEROCLUB | NRW e.V. weitergegeben.
Jugendleiter:innen von Mitgliedsvereinen können ab sofort wieder Fördergelder für anstehende Ferienlager sowie Jugendausflüge etc. beantragen. Die entsprechenden Formulare können bei Janina Nentwig (nentwig@aeroclub-nrw.de) angefordert werden und müssen ausgefüllt und unterschrieben per Post oder per E-Mail an die Luftsportjugend NRW (nentwig@aeroclub-nrw.de/info@lsj.de) zurückgesendet werden. Nicht angemeldete Maßnahmen können bei der Vergabe der Fördermittel nicht berücksichtigt werden. Antragsfrist: 31. Mai 2023
Als Rechtsgrundlagen für die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit gelten:
- § 29 Abs. 8 „Fachbezogene Pauschale“ des jeweiligen Haushaltgesetzes NRW
- § 23 und § 44 der Landeshaushaltsordnung NRW
- § 11, §12, § 74 und § 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII)
- Kinder- und Jugendfördergesetz (3. AG-KJHG – KJFöG) des Landes NRW
- Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW
- Richtlinien zum Kinder- und Jugendförderplan
Voraussetzung ist die Anerkennung des Zuwendungsempfängers als Träger der freien Jugendhilfe. Die Sportjugend NRW, deren eigenständiges Mitglied die Luftsportjugend NRW ist, besitzt diese Anerkennung gemäß dem zuständigen Kinder- und Jugendhilfegesetz. Für den einzelnen Verein bedeutet dies, dass die Jugendgruppe ihre Eigenständigkeit in einer Jugendordnung dokumentiert haben muss.
- Zur Jugendgruppe zählen alle Mitglieder bis zum Alter von 27 Jahren (die Altersgrenze ist unsere Empfehlung, aber keine Pflicht für die Antragsstellung).
- Die Jugendleiterin bzw. der Jugendleiter wird ausschließlich von den Jugendlichen des Vereins gewählt.
- Die Jugendgruppe führt und verwaltet sich im Rahmen der Vereinssatzung selbständig und entscheidet über die ihr zum Zwecke der Jugendarbeit zur Verfügung gestellten Mittel.
In der Satzung des Vereins muss die Jugendordnung mit folgenden Regelungen verankert sein:
- Die Jugendordnung ist Bestandteil der Satzung.
- Die Jugendgruppe gibt sich ihre Jugendordnung selbst.
- Die Jugendleiterin/der Jugendleiter hat Sitz und Stimme im (erweiterten) Vorstand.
Wurden Jugendordnung und Satzung bereits durch die Luftsportjugend NRW anerkannt, erübrigt sich eine erneute Vorlage, sofern keines der beiden Dokumente verändert worden ist. Wenn nicht, müssen Jugendordnung und Vereinssatzung zunächst dem Büro der Luftsportjugend NRW (LSJ-Büro) zur Prüfung vorgelegt werden.
In Hinblick auf geplante Kinder- und Jugendmaßnahmen müssen Mitgliedsvereine bis spätestens zum 31. Mai des laufenden Jahres einen entsprechenden Antrag bei der Luftsportjugend NRW einreichen (info@lsj.de). Bei Maßnahmen, die vor dem 31. Mai stattfinden, muss der Antrag spätestens bis zum 31. März im LSJ-Büro vorliegen. Zu spät eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt.
Für die Antragsstellung sind die aktuellen Antragsunterlagen der Luftsportjugend NRW zu verwenden. Diese können ab dem 10. Januar eines laufenden Jahres im LSJ-Büro angefordert werden.
Die Antragsunterlagen bestehen aus folgenden Formularen:
– Antragsformular
– Kostenvoranschlag
– Kurzbeschreibung der Maßnahme
Die Antragsunterlagen müssen vollständig ausgefüllt, unterschrieben und fristgerecht im LSJ-Büro eingereicht werden. Dies kann entweder per E-Mail (info@lsj.de) oder per Post (Luftsportjugend im AEROCLUB | NRW e.V., Friedrich-Alfred-Allee 25, 47055 Duisburg) geschehen.
Nach Eingang und Prüfung der Unterlagen bekommen die Vereine entweder eine vorbehaltliche Fördermittelzusage oder, bei Nicht-Einhaltung der formalen Kriterien, eine Absage. Beantragende Vereine haben nicht automatisch Anspruch auf einen positiven Bescheid, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.
Zusammen mit der vorbehaltlichen Fördermittelzusage erhält der Verein folgende Formulare:
– Kostennachweis
– Teilnahmeliste
– Datenerhebungsbogen
Nach Ablauf der Maßnahme sind die Vereine angehalten, innerhalb von spätestens vier Wochen ihre Abrechnungsunterlagen im LSJ-Büro ausschließlich per Post einzureichen. Zu spät eingereichte Kostennachweise können bei der Vergabe der Fördergelder nicht berücksichtigt werden.
Die Abrechnungsunterlagen bestehen aus:
– Original-Kostennachweis
– Original-Teilnahmeliste(n)
– Kopien aller Belege und Rechnungen (Originale verbleiben im Verein!)
– Datenerhebungsbogen
Der Kostennachweis darf ausschließlich per Post an folgende Anschrift geschickt werden:
Luftsportjugend im AEROCLUB | NRW e.V.
Friedrich-Alfred-Str. 25
47055 Duisburg
Sollte eine Maßnahme ausfallen, so ist die Luftsportjugend NRW umgehend darüber zu informieren. Ein Ausfall hat keinerlei Konsequenzen für Folgemaßnahmen/Folgeanträge.
Nach Eingang, Prüfung und gegebenenfalls durchzuführenden Korrekturen, werden die zustehenden Fördermittel an den antragstellenden Verein ausgeschüttet. Ein Mittelbescheid wird per E-Mail an die offizielle Vereins-E-Mail-Adresse zugestellt. Die Bezuschussung einer Maßnahme erfolgt spätestens im Dezember des jeweiligen Kalenderjahres. Die endgültige Höhe des Fördersatzes (max. 15,00 EUR pro Tag und Teilnehmer) legt die Luftsportjugend NRW bei der Vergabe der Fördergelder fest. Die Fördermittel werden ausschließlich auf das Vereinskonto ausgezahlt.
Die Beteiligung und das Mitspracherecht von Kindern und Jugendlichen sollten ebenso wie eine differenzierte, geschlechtsbewusste Förderung von Jungen und Mädchen durchgehend berücksichtigt werden.
- Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 7 Personen (Leiter, Betreuer und Mitarbeiter zählen nicht mit).
- Die Teilnehmer sind im Zeitraum der Maßnahme zwischen 6 und unter 21 Jahre alt.
- Der Veranstaltungsort liegt in Europa.
- Die Maßnahme dauert mindestens 5 bis maximal 21 Tage. Maßnahmen bis zu vier Tagen sind zulässig, müssen aber als Freizeitmaßnahme gekennzeichnet werden. An- und Abreisetag können als jeweils ein förderungsfähiger Tag mitgezählt werden.
- Es wird eine Teilnehmerliste geführt, in der alle Teilnehmer, Leiter und Mitarbeiter mit Name, Vorname, Geburtsdatum und Postanschrift aufgelistet sind. Bei täglicher An- und Abreise (= mehrtägige Veranstaltung ohne Übernachtung) muss für jeden Veranstaltungstag eine Teilnehmerliste geführt werden.
- Nach Durchführung der Maßnahme müssen die förderungsfähigen Ausgaben durch Kopien der Belege nachgewiesen und im Kostennachweis-Formular vermerkt werden.
- Bei jeder Maßnahme sind mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten als Eigenanteil auszuweisen. Der Eigenanteil darf durch Teilnehmerbeiträge erbracht werden.
- Die Einnahmen (Teilnehmerbeiträge, öffentliche Förderung ohne Landesförderung, Sonstiges) und der eingesetzte Förderbetrag dürfen nicht zur Überfinanzierung der Maßnahme führen.
1. Unterkunfts- und Verpflegungskosten 1.1. Übernachtungskosten mit Fremdbeleg 1.2. Verpflegung (F, M, A nach Tagessatz) 1.3. Getränke (ausgenommen Pfand, Alkohol, etc.) 1.4. Turnhalle (nachgewiesene Nutzungskosten) 1.5. Kleinbetragsrechnungen (Quittungen für Selbstverpflegung) |
2. Honorare (bezogen auf Maßnahme) 2.1. Honorarverträge inklusive Vor- und Nachbereitung von Lehrgangsleitungen/Referenten mit Einsatzzeiten und Unterrichtszeiten (mit Buchungsvermerk und zweiter Unterschrift) 2.2. Betreuervergütungen (für Ferienfreizeiten und Betreuungsangebote) 2.3. Dokumentation, Berichte |
3. Fahrtkosten 3.1. Reisekosten Lehrgangsleitungen (KM-Abrechnung, Fahrausweise mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Tankquittungen) 3.2. Fahrtkostenerstattung für TN |
4. Verbrauchsmaterial 4.1. Bastelmaterialien 4.2. Kleinmaterialien, die einer Maßnahme zuzuordnen sind 4.3. Arbeitsmaterialien für Maßnahme (Folien etc.) |
5. Miete/Sonstiges 5.1. Raummiete (Kosten für Räumlichkeit) 5.2. Hauskosten (z.B. Fremdrechnung über Strom und Reinigung) 5.3. Miete Buskosten (Anreise Teilnehmer) 5.4. Druckkosten (Fremdbeleg über Ausschreibung) 5.5. Kopierkosten (Copy-Shop) 5.6. Telefonkosten (Fremdbeleg) 5.7. T-Shirts (an TN überreicht) |
Tel.: 0203 / 77 8 44 – 31
E-Mail: nentwig@aeroclub-nrw.de